Nach §5 Telemediengesetz (TMG) ist der Betreiber eines "geschaftsmäßigen Online-Dienstes" verpflichtet ein Impressum zu erstellen
Zusätzlich besteht nach §55 Rundfunkstaatsvertrag (RstV) für journalistisch-redaktionelle Inhalte eine Impressumspflicht
Leider wird vom Gesetzgeber keine genauen Definitionen einiger vorgenannter Begriffe geliefert, so dass die Auslegung der Begriffsbesimmungen den Richtern obliegt, die jedoch zu widersprüchlichen Urteilen kommen.
Unabhängig von der ungenau definierten rechtlichen Lage, die zu massiven Abmahnwellen führt / führte, muss es doch eigentlich auch im Interesse des Webanbieters liegen, seine Kontaktdaten bekannt zu geben, schon deshalb, dass potentielle Kunden mit dem Anbieter Kontakt aufnehmen können.
Hier die Kontaktdaten von hcns - hoeschele: competence for network solutions
hcns
Inhaber Jochen Höschele Dipl.-Inf. (FH)
Im Unterdorf 25
86441 Zusmarshausen
Telefon: 08291 858434
Fax: 08291 858458
Mobil: 0171 8109192
Em@il:
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/ Kontaktformular (in Bearbeitung)
St.-Nr.: 102/229/91639
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